E-Rechnung
Elektronische Rechnungen
Informationen zur Umstellung
Die Digitalisierung von Geschäftsprozessen schreitet weiter voran: Ab dem 1. Januar 2027 sind wir gesetzlich verpflichtet, Rechnungen an Unternehmen ausschließlich als elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu versenden (§ 14 UStG). Ein herkömmliches PDF per E-Mail erfüllt diese Anforderung nicht mehr.
Damit Sie optimal vorbereitet sind, stellen wir Ihnen alle wichtigen Informationen zur Umstellung bereit. Profitieren Sie von einem schnelleren, effizienteren und transparenteren Rechnungsaustausch.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz, der eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht (beispielsweise ZUGFeRD 2.x oder XRechnung).
Ihre Vorteile bei E-Rechnungen:
- Effizientere Rechnungsverarbeitung durch automatisiertes Erfassen und Auslesen der Rechnungsdaten.
- Bessere Einhaltung von Zahlungsfristen durch kürzere Durchlaufzeiten.
- Verbesserte Datenqualität aufgrund geringerer manueller Eingriffe und reduzierter Fehlerquoten.
- Reduzierung von Prozesskosten bei der Rechnungsprüfung und -bearbeitung.
- Flexibles Arbeiten durch den unabhängigen Zugriff auf Rechnungen – jederzeit und ortsunabhängig.
- Ressourcenschonung durch die Einsparung von Papier und Energie.
- Rechtssicherheit: Mit dem Empfang von E-Rechnungen erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben.
So erhalten Sie künftig unsere Rechnungen:
Unser Standardformat für die elektronische Rechnungsstellung ist das hybride Format ZUGFeRD. Die Datei sieht optisch weiterhin wie ein gewohntes PDF-Dokument aus, enthält jedoch zusätzlich eingebettete, strukturierte XML-Daten, die von entsprechenden Softwarelösungen automatisiert eingelesen und verarbeitet werden können.
Für den Empfang genügt weiterhin ein normales E-Mail-Postfach – eine spezielle Software oder technische Anbindung ist nicht zwingend erforderlich.
Wichtig: Bitte melden Sie uns die folgenden Angaben bis zum 30. Oktober 2026.
- E-Mail-Adresse für den Empfang von E-Rechnungen
- Firmierung (vollständiger Firmenname)
- Adresse
- Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), sofern vorhanden
Bitte senden Sie diese Angaben mit dem Betreff „Rückmeldung zur elektronischen Rechnung“ an die in unserer Informations-E-Mail genannte Adresse.
Ausführliche Informationen zur E-Rechnung und zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen finden Sie auf der Informationsseite des Bundesministeriums der Finanzen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an Ihre bekannten Ansprechpartner.